Weiterbildungsermächtigung zum Facharzt für Innere Medizin Volle Weiterbildungsermächtigung Gastroenterologie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe
Weiterbildungsermächtigung zum Facharzt für Innere Medizin Volle Weiterbildungsermächtigung Gastroenterologie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe
Leitbildes ggf. Berufserfahrung Vorlage einer 2-fachen Masernimpfung oder eines Immunitätsnachweises Vorlage einer vollständigen Covid-Impfung Das bieten wir Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte
Leitbildes ggf. Berufserfahrung Vorlage einer 2-fachen Masernimpfung oder eines Immunitätsnachweises Vorlage einer vollständigen Covid-Impfung Das bieten wir Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte
Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK
Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK
Masernimpfung oder eines Immunitätsnachweises Vorlage einer vollständigen Covid-Impfung Wir bieten: Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen
für Innere Medizin Volle Weiterbildung zum Facharzt für Gastroenterologie Ggf. 18 Monate Weiterbildung für Geriatrie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Teilnahme an den innerbetrieblichen
zum Facharzt für Innere Medizin Volle Weiterbildung zum Facharzt für Gastroenterologie Ggf. 18 Monate Weiterbildung für Geriatrie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Teilnahme
-fachen Masernimpfung oder eines Immunitätsnachweises Vorlage einer vollständigen Covid-Impfung Wir bieten: Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Zusätzliche Altersversorgung
wir Hochqualifizierte und engagierte Weiterbildung (ggf. zum Facharzt) mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung sowie einem großen Gestaltungsspielraum Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige
für Kardiologie 1 Jahr für Innere Medizin auch in der Geriatrie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche
nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) Freundliches
für Kardiologie 1 Jahr für Innere Medizin auch in der Geriatrie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche
für Kardiologie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse